Impressum

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pool 91 Werbeagentur GmbH
Hohenzollernstraße 24
80801 München

Tel.: 0 89 / 38 99 94 - 0
Fax: 0 89 / 38 99 94 - 10

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Henning Holweger
Marlene Schulze Buschoff

HR München HRB 97 538

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ziffer 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit einer Werbeagentur, die diese auf den Gebieten der Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbemittlung für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt.

Ziffer 2 Präsentationen
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die pool 91 mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbungtreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen die Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von der pool 91 im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei der pool 91. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten dagegen vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziffer 7 auf den Auftraggeber über.

Ziffer 3 Treubindung an den Auftraggeber
Die Treubindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet die pool 91 zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Mediaeinsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die pool 91, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden.

Ziffer 4 Media-Aufträge
Aufträge an Werbeträger erteilt die pool 91 im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu den für den Werbungtreibenden günstigsten tariflichen Bedingungen.

Ziffer 5 Konkurrenzausschluss
Die pool 91 verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluß für im einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die pool 91 korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrags im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Werbeagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu beauftragen.

Ziffer 6 Geheimhaltungspflicht
Die pool 91 ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die pool 91 diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

Ziffer 7 Urheber- und Nutzungsrechte
Alle mit den gelieferten Arbeiten der pool 91 zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte überträgt die pool 91 im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber, d.h. je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrags noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der pool 91.

Ziffer 8 Eigentumsrechte an Reinzeichnungs-, Audio- und Video-Daten
Alle im Zuge einer Werbemittelgestaltung erstellten Produktions-Daten werden von der pool 91 auf Datenträger archiviert. Diese Nutz-Daten gehen mit Vertragserfüllung in das Eigentum des Kunden über (die Urheber- und Nutzungsrechte unterliegen jedoch gesonderten Bestimmungen/siehe Ziffer 7 sowie die jeweiligen Nutzungsbedingungen von Dritten, z.B. Bildverlage). Die Dauer der Archivierung beträgt mindestens 1 Jahr, eine Haftung bzw. Gewährleistung auf Fehlerfreiheit von Datenträgern seitens der pool 91 besteht nicht (hierzu sind gesonderte Vereinbarungen möglich). Auf Verlangen werden die Nutz-Daten binnen 4 Arbeitstagen dem Kunden ausgehändigt.

Ziffer 9 Haftung
Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die pool 91 dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die pool 91 übernimmt keine Haftung auf eventuelle Serverausfälle. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Ziffer 10 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist München.

Ziffer 11 Anwendbares Recht
Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.

Stand: 01.06.2010